Toiletten für alle!
Die UN-Konvention fordert die soziale Inklusion, also in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben zu können und dabei Unabhängigkeit und Autonomie zu wahren. Oftmals ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aber schon gar nicht möglich, weil es an der Barrierefreiheit mangelt. Nicht nur Treppen schließen betroffene Menschen aus. Sind sie mit ihren Betreuern oder Eltern in einem öffentlichen Gebäude und benötigen eine Toilette bzw. eine Wechselstation (weil die Einlage/Windel gewechselt werden muss und sie aufgrund ihrer schweren Behinderung kein WC für Menschen mit Behinderung nutzen können), so stehen sie vor einem großen Problem: Um gewickelt zu werden, müssen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mühsam und oftmals unter größtem Kraftaufwand von ihren Begleitpersonen (–> Belastung des Rückens) aus dem Rollstuhl heraus auf den Boden (–> Hygieneproblem, Verletzungsgefahr durch kalte, harte, geflieste Böden) gelegt werden, um dort eine frische Windel zu erhalten. Dies stellt ohne Zweifel eine menschenunwürdige Situation dar. Deshalb sollten zukünftig die Behindertentoiletten in allen neu gebauten öffentliche Gebäuden mit einem Deckenlifter zum problemlosen Transfer aus dem Rollstuhl bzw. der Sitzschale auf eine Wechselstation (höhenverstellbare Sicherheitsliege, die auch für Drehungen um die Körperlängsachse breit genug ist) für erwachsene Menschen mit schwerer Behinderung ausgestattet werden. DerDie neu errichteten „Toiletten für alle“ sind mind. 12 m² groß, so dass man auch mit einem Elektrorollstuhl problemlos manövrieren kann und zwei Begleitpersonen mit im Raum sein können. Der Raum hat des weiteren einen rutschfesten Boden und einen luftdicht verschließbaren Windeleimer. Diese Ausstattung kommt ggf. auch älteren, inkontinenten und immobilen Menschen zugute, deren Anteil an der Bevölkerung durch den demographischen Wandel stetig zunimmt. In anderen Ländern (vergleiche Großbritannien) sind „Changing places“ inzwischen Standard geworden. Dort sieht man erfreulicherweise mehr Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen auf der Straße und eben auch in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, Flughäfen, Schwimmbädern, Kinos, Museen, Freizeitparks, Tiergärten, Bibliotheken etc. Eine angemessene Toilettenversorgung ist ein Menschenrecht! Die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf darf nicht aufgrund von fehlenden Toiletten zum Wechseln von Einlagen scheitern. Mit dem noch jungen Projekt „Toiletten für alle“ wurden bislang erste Erfahrungen gesammelt, Forschungsergebnisse aus Großbritannien ausgewertet und verglichen und die Übertragbarkeit auf Deutschland geprüft mit dem Ziel, langfristig eine flächendeckende bundesweite Etablierung von „Toiletten für alle“ zu erreichen. Wir streben nicht an, dass jede Behindertentoilette als Wechselstation ausgestattet ist, aber „Toiletten für alle“ sollen langfristig in allen Städten und häufig besuchten Freizeitstätten zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Stiftung Leben pur
Dr. phil. Nicola Maier-Michalitsch
michalitsch@stiftung-leben-pur.de