Inklusives Verbundwohnen
Das Konzept für das inklusive Verbundwohnen richtet sich nach dem Grundsatz des Normalisierungsprinzips und den Prinzipien der Inklusion, des
Empowerment und des Case Managements. Ziel der Betreuungsarbeit ist, zu einer Kompetenzerweiterung der Menschen mit Behinderung beizutragen, ihnen ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend zu einer größtmöglichen Selbstständigkeit zu verhelfen, damit sie den Alltag mit seinen Lebensfragen selbstbestimmt meistern können. Gesellschaftspolitisch orientiert sich das Konzept an den Grundsätzen der Inklusion. Ausgehend von der Vielfältigkeit der Gesellschaft gilt es, die Ausgrenzung von gesellschaftlichen Gruppen zu verhindern. Im Bereich des Wohnens besteht demzufolge die Notwendigkeit die bestehende Ausgrenzung von Menschen mit geistiger Behinderung aufzuheben, indem die Abgrenzung der einzelnen Wohnformen aufgehoben wird und die Menschen in der Mitte der Gesellschaft ihren Platz zum Leben finden. Die Trennung der Leistungsformen ambulant, stationär, teilstationär soll zu Gunsten einer Durchlässigkeit und Flexibilität der Leistungsformen überwunden werden. Ziel ist es, eine Angleichung stationärer und ambulanter Betreuung zu erreichen. Um dies für alle Menschen zu erreichen bedarf es einer Verbindung der unterschiedlichen Assistenzbedarfe. Dies erfordert wiederum die Möglichkeit für den Träger mehrere Wohneinheiten in einem Wohnkomplex nutzen zu können. Dies beinhaltet neben den Wohnungen für Menschen mit geistiger Behinderung auch die Assistenzbasis. Die Intensität der Unterstützung ist dabei abhängig von der individuellen Bedarfssituation, die sich im Laufe der Zeit auch ändern kann, ohne dass die Wohnsituation verändert werden muss. Das Projekt „inklusives Verbundwohnen“ ist für erwachsene Menschen mit geistiger, und mehrfacher Behinderung beiderlei Geschlechts vorgesehen. Es ist, im Sinne der zu Grunde liegenden Prinzipien, wichtig für die psychosoziale Entwicklung des Einzelnen, eigene Lebenswege zu beschreiten und persönliche Ideen und Lebensvorstellungen zu entwickeln. Dies gilt für Menschen mit Behinderung ebenso wie für jeden anderen. Neben einer Reifung der Persönlichkeit, welche ein solcher Prozess mit sich bringt, ist es gerade auch bei Menschen mit einer geistigen Behinderung, die oft sehr lange im Elternhaus verweilen (Verweis auf Seiffert Studie Berlin 1997), notwendig, die entstehenden Prozesse
pädagogisch sensibel zu begleiten, um die Entwicklung der Individualität und Selbständigkeit des Einzelnen frühzeitig fördern zu können und ihm zu größtmöglicher Selbständigkeit zu verhelfen. Aufbauend auf den Kompetenzen des Einzelnen, unter Berücksichtigung seines Entwicklungsstandes und Hilfebedarfs werden gezielte, spezielle
Förderangebote, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Bewohners richten, gemeinsam entwickelt, umgesetzt und dokumentiert.Dieser Personenkreis hat einen kontinuierlichen Bedarf an pädagogischen Hilfen in vielen der Aktivitäts- und Hilfebereiche. Teilweise ist auch eine umfassende Assistenz notwendig. Es bedarf daher für Teile des Projekts einer umfangreichen, rund -um -die -Uhr -Betreuung verbunden mit dauerhafter Präsenz. Gerade die Wohnform „Verbundformen“ ermöglicht es, im Rahmen des Versorgungssystems Synergien zu nutzen und übergreifende Hilfebereiche für die Bewohner zu organisieren.
Kontakt:
Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung
Olaf Seidler, Irit Kulzk
oseidler@zukunftssicherung-ev.de