eltern2012


Häusliche Elternassistenz für junge Eltern mit Behinderungen

Menschen mit schweren Körperbehinderungen oder anderen körperlichen Einschränkungen, welche es Ihnen nicht ermöglichen ihre eigenen Kinder selbst zu pflegen oder zu betreuen, erhalten mit diesem Angebot die notwendige Unterstützung um selbstbestimmt ihre Kinder in der eigenen Häuslichkeit erziehen zu können. Hierbei steht der Unterstützungsgedanke für die Eltern besonders im Fokus und weniger die Übernahme der Erziehung des Kindes. Körperlich eingeschränkten Menschen wird somit die Möglichkeit eröffnet ihre Säuglinge bis ins Schulalter versorgen zu können, wenn auch größtenteils nur durch Delegation der Aufgaben an dritte Personen. Dadurch wird die Umsetzung der Erziehungsvorstellungen der behinderten Eltern für das eigene Kind im häuslichen Umfeld ermöglicht. Insbesondere die pflegerischen Aufgaben werden durch die Assistenzkräfte erfüllt. Je nach Einschränkung der Eltern assistieren die Mitarbeitenden bei den notwendigen Tätigkeiten, ermöglichen so aber auch die maximale Selbstbestimmung im Bereich der in der Säuglingserziehung wichtigen Körperbeziehung zu den Eltern. Für die Aufgabenstellung der Elternassistenz werden ausschließlich erfahrene Kinderpflegerinnen eingesetzt. Durch diese qualifizierten Mitarbeiterinnen können sich die Eltern auch beraten lassen und in schwierigen Phasen von den Erfahrungen der Kinderpflegerinnen partizipieren. Durch die fortlaufende Begleitung bei den alltäglichen Aufgaben -besonders im Säuglingsalter- wird es den Eltern, aber auch den Kindern ermöglicht ein besonderes Beziehungsfeld zu den Mitarbeiterinnen aufzubauen, welches im Erziehungsalltag eine wichtige Rolle spielt. Die Assistenzkraft ist sowohl Mittlerin zwischen den Eltern und dem Kind als auch ausführende Kraft. Besonders bei der Beobachtung und Versorgung des Kindes hat die Assistenzkraft eine wichtige Vertrauensrolle. Die Finanzierung der Assistenzleistungen beruht auf den Rechtsgrundlagen der §§ 53, Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 i. V. mit § 54 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX.

Kontakt:
Annastift Leben und Lernen gGmbH – Ambulanter Dienst –
Stefan Kählig
stefan.kaehlig@ddh-gruppe.de