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Wohngemeinschaft für junge Erwachsene mit umfassendem Unterstützungsbedarf in Frankfurt am Main

Begriffsbestimmung: Menschen mit unfassendem Unterstützungsbedarf
Wenn wir in unserem Projekt „Wohngemeinschaft für junge Erwachsene mit unfassendem Unterstützungsbedarf“ sprechen, meinen wir Menschen,
– die als geistig und / oder körperlich behindert bezeichnet werden und
– oftmals sinnesbezogene Beeinträchtigungen oder organische Erkrankungen haben und / oder
– die ihre Befindlichkeit und ihre Bedürfnisse über eigene Ausdrucksweisen mitteilen (meist nonverbal) und / oder
– die zur Bewältigung ihres Alltags in allen Bereichen intensive Unterstützung benötigen (in der Regel bis zu 24 Stunden) und / oder
– bei denen ein Wechsel in eine selbständige Wohnform Ängste und Sorgen auslöst oder die auf Grund einer Krisensituation plötzlich ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen müssen und meistens vorübergehend eine intensive, psychosoziale Unterstützung brauchen.
Im folgenden Text werden die jungen Erwachsenen mit umfassendem Unterstützungsbedarf, die in der Wohngemeinschaft leben, als „Mieterin“ und „Mieter“ bezeichnet.
Grundidee und Konzept:
Menschen mit umfassendem Unterstützungsbedarf haben wenige Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es um das Thema Wohnen geht. Insbesondere die Wahl einer ambulanter Wohnformen ist so gut wie ausgeschlossen. Zudem sind sie in einem besonders hohen Maße Abhängig von Hilfen und der Gefahr ausgesetzt, auf ihre Behinderung reduziert zu werden. Methoden zur Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten können schnell zugunsten von Pflege und Versorgung in den Hintergrund gedrängt werden.
Im Rahmen der Kooperation werden die Arbeitsbereiche „Assistenz und Pflege“ (CeBeeF) und das „Betreute Wohnen“ (KOMM) miteinander verzahnt. Pflege, persönliche Assistenz und pädagogische und psychosoziale Unterstützung werden entsprechend den Bedürfnissen der vier Mieterinnen und Mieter miteinander kombiniert. Alle notwendigen Hilfen können so sichergestellt-, und individuelle Kompetenzen und Interessen gestärkt und gefördert werden.
In der Wohngemeinschaft leben derzeit zwei Mieterinnen und zwei Mieter in dem Alter von 19 bis 22 Jahren. Eine Mieterin und ein Mieter sind tagsüber auf individuelle und persönliche Pflege- und Assistenz angewiesen und erhalten stundenweise in der Woche pädagogische und psychosoziale Begleitung. Die zwei übrigen MieterInnen erhalten tagsüber nur zu bestimmen Uhrzeiten pflegerische Unterstützung und Assistenz sowie ebenfalls stundenweise in der Woche pädagogische und psychosoziale Begleitung. Alle Mieterinnen und Mieter haben nachts temporär oder einen dauerhaften Unterstützungsbedarf, eine Hintergrundbereitschaft ist generell notwendig.
Jede Mieterin und jeder Mieter verfügt über ein eigenes Zimmer und hat es nach dem eigenen Geschmack mit Möbeln und persönlichen Gegenständen eingerichtet. Die Gemeinschaftsräume wurden gemeinsam gestaltet und stellen den Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens da. Für die Nachtbereitschaft der Assistentinnen und Assistenten steht ein separates Zimmer zur Verfügung. Kosten für eine gemeinsame Haushaltsführung und gemeinsame Einrichtungsgegenstände werden anteilig von allen Mieterinnen und Mietern übernommen.
Jede Mieterin und jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag, mit den üblichen Rechten und Pflichten. Zusätzlich hat Jede Mieterin und jeder Mieter einen individuellen Pflege- und Assistenzvertrag sowie einen Vertrag im Rahmen des Betreuten Wohnens. Die Abschlüsse aller Verträge erfolgen unabhängig voneinander, der Mietvertrag ist nicht an die Unterstützungsleitungen von CeBeeF oder KOMM gebunden.

Kontakt:
Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. in Kooperation mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG)
Jutta Jung
j.jung@cebeef.com