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Keyvisual Teilhabe

Bewerben können sich juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind (unabhängig von der jeweiligen Verbandszugehörigkeit), sowie Kommunen, zum Beispiel kommunale Beiräte der Bürger*innen mit Behinderung. Die Projekte und Initiativen sollen zum Zeitpunkt der Preisausschreibung bereits begonnen haben, dürfen allerdings nicht älter als zwei Jahre sein. Das Preisgeld darf nicht zur Anschubfinanzierung verwendet werden.

Wer kann sich mit Projekten bewerben?

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Bewerbungsschluss ist der  8. November 2025 (Ausschlussfrist). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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